Reisebedingungen

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Reisebedingungen als PDF herunterladen

Aytour ist eine Marke der FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH. Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Aytour (Fit Reisen). Die Aytour Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651a – y BGB und die Artikel 250 und 252 des EGBGB und konkretisieren diese. Auch wenn Sie nur einzelne Reiseleistungen (z. B. Hotelübernachtung, Mietwagen) buchen und diese nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, gewährt Aytour Ihnen freiwillig den Schutz des Pauschalreiserechts – ausgenommen den Reisepreissicherungsschein. Beachten Sie bitte auch die Seite „Wissenswertes“ unter https://www.aytour.de/service/tipps-und-infos/.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Mit Ihrer Anmeldung (mündlich, telefonisch, per E-Mail, Homepage) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Aytour bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhalten Sie die Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Buchungsbestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, soweit diese die Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. BEZAHLUNG

2.1 Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen. Nur wenn Sie eine Einzelleistung buchen, wird Ihnen kein Sicherungsschein ausgehändigt.

2.2 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten.

2.3 Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto nicht möglich sein, ist Aytour berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte) i.H.v. 10 € zu erheben.

2.4 Aytour erhebt für gängige Zahlungsmittel (Überweisung, SEPA-Lastschriften, Mastercard, Visa etc.) keine Gebühren. Bei Zahlung in anderen Währungen als Euro oder der Nutzung von nicht gängigen Zahlungswegen wie American Express und ähnlichen können Transaktionsentgelte anfallen, über deren Höhe wir Sie natürlich vor der Zahlung informieren.

2.5 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl Aytour zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Aytour berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1. zu belasten.

3. VERTRAGLICHE LEISTUNGEN UND PREISE

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Aytour und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch Aytour. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.

3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Aytour herausgegeben werden, sind für Aytour und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Aytour gemacht wurden.

3.3 Bitte informieren Sie sich vor Abflug darüber, wie viele freie Gepäckstücke und wie viel Gepäckgewicht der von Ihnen gebuchte Flugtarif erlaubt. Sollten Ihnen die gebuchten Gepäckgrenzen nicht ausreichen, können Sie diese bis 1 Tag vor Abflug bei Aytour kostenpflichtig nachbuchen.

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS

4.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor der Reise, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Aytour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Aytour wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.

4.2 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Aytour gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Ihnen Aytour eine solche angeboten hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

4.3 Bei Gruppenreisen ist Aytour berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers/ Seminarleiters einen Ersatz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns bzw. dem buchenden Rei-sebüro. Der erklärte Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisever-trag/Hotelvertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Aytour den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Aytour eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Aytour zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beein-trächtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Aytour unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Stornierung) hat Aytour ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung (§ 651h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Wählt Aytour die pauschalierte Entschädigung gilt für die Abrechnung je nach Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritterklärung folgende Stornostaffel:

Pauschalreisen mit Eigenanreise
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90%

Flugpauschalreisen/Nur-Flug-Buchungen
• Bis 50. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 55%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 80%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 90%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%

Touristische Einzelleistungen
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90%

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.

5.2 Ihr gesetzliches Recht, bei Pauschalreisen einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der an Ihrer Stelle mit allen Rechten und Pflichten in den Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. Aytour kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

5.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Aytour zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

5.5 Ist Aytour infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir diesen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.

6. UMBUCHUNG/ ZUSATZKOSTEN

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung wünschen, berechnet Aytour die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 6 ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann Aytour im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erheben.

6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von Aytour bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für Besorgung von Visa), darf Aytour den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.

7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Aytour bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Aytour wird sich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger in einem solchen Fall aber bemühen.

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH AYTOUR

8.1 Aytour kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Aytour beruht.

8.2 Kündigen wir, behält Aytour den Anspruch auf den Reisepreis; Aytour muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Aytour aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der Aytour von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.3 Aytour kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Aytour die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem Tag erklärt, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, wird Aytour Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.

9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen: Sie erreichen Aytour unter: Tel.: +49 8151 99 87 99 - 0, Fax: +49 8151 99 87 99 - 99, per Mail unter info@aytour.de. Über unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

9.2 Aytour kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch Aytour innerhalb der Frist nicht erbracht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.

9.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Pauschalreise erheblich beeinträchtigt kündigen, haben Sie Aytour zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese von Aytour verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Aytour erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Aytour anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Aytour auszusprechen.

9.5 Bei Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder Aytour unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).

9.6 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/ Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind Aytour  vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturellen Einstellungen/Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung, uns zu informieren, nachkommen, können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.

9.7 Sie haben Aytour zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Aytour genannten Frist erhalten haben.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben unberührt.

10.2 Aytour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Aytour haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.

11. VERJÄHRUNG BEI BUCHUNG VON EINZELNEN REISELEISTUNGEN

Schadensersatzansprüche Aytour gegenüber verjähren im Falle der Buchung von einzelnen Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Etwaige Ersatzansprüche gegen den Kunden wegen Veränderung oder Verschlechterung von Mietsachen (z.B. Mietwagen, Ferienwohnung) verjähren im Falle der Buchung von einzelnen Reiseleistungen nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

12.1 Aytour wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.

12.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Aytour schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat. Aytour haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden Aytour mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Aytour eigene Pflichten verletzt hat.

13. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Aytour verpflichtet, sich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Aytour verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Aytour bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Aytour Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird Aytour Sie über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

14. DATENSCHUTZ

Alle personenbezogenen Daten, die Sie Aytour zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die unter www.aytour.de/datenschutz aufgerufen werden können.

15. SONSTIGES

15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Aytour (FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Aytour im Ausland für die Haftung von Aytour dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.

15.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter gilt als Gerichtsstand Frankfurt. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens. Die Möglichkeit des Kunden, die Klage gegen Aytour auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.

15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Aytour anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15.4 Aytour (die FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH)  weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Aytour verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Aytour weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.

15.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Aytour veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Aytour sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Aytour und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Aytour. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.

15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.7 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Reiseveranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand Juni 2023.

 

VERANSTALTER:

Aytour

Eine Marke der FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH

Ferdinand-Happ-Str. 28, D-60314 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 40 58 85-0, Fax +49 (0) 69 40 58 85-903

E-Mail: info@fitreisen.de, Internet: www.fitreisen.de

Geschäftsführer: Claudia Wagner, Dr. Nils Asmussen, Jan Seifried

Handelsregistereintragung: Frankfurt/Main HRB 14905

Stand: Juni 2023

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